Außenministerium setzt konsularische Dienste für Männer im Ausland aus — Verstoß gegen Mobilisierungsgesetz

Verfassungswidrige Aussetzung konsularischer Dienstleistungen im Ausland für Männer

Die Entscheidung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, die Erbringung konsularischer Dienstleistungen für Männer im Ausland auszusetzen, wird als verfassungswidrig angesehen und entspricht nicht dem zuvor verabschiedeten Gesetz über die Mobilisierung.

Mangelnde rechtzeitige Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen

Nach Angaben eines Gesprächspartners sollten Einschränkungen bei der Erbringung konsularischer Dienstleistungen für Männer im wehrpflichtigen Alter gemäß dem Gesetz erst nach Inkrafttreten eingeführt werden. Auch die fernaktualisierung der Daten im Ausland wurde nicht genehmigt.

Kritik an undurchdachter Entscheidung

Ein Abgeordneter kritisierte die Entscheidung des Ministeriums und betonte, dass Männer genug Zeit für die Aktualisierung ihrer Daten haben sollten. Es besteht Unklarheit darüber, warum das Außenministerium diese Maßnahme ergriffen hat, und möglicherweise waren persönliche Motive im Spiel.

Weiterhin gibt es keine offiziellen Informationen darüber, ob das Ministerium vor den Ausschüssen erscheinen muss. Die Quelle vermutet, dass dies eine individuelle Initiative sein könnte, aber es besteht die Möglichkeit, dass der Ausschuss zu einer kollektiven Entscheidung kommt.