In Lwiw wurde illegal ein fünfstöckiges Wohnhaus errichtet
In Lwiw wurde ein fünfstöckiges Wohnhaus in der Gassengasse ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur errichtet. Während des Gerichtsverfahrens hatte der Bauherr das Gebäude bereits errichtet und alle Wohnungen verkauft.
Laut den Unterlagen hat der Exekutivkomitee der Lwiwer Stadtrat Miroslaw Moroz im Jahr 2016 Bedingungen und Einschränkungen für den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses mit integrierten Gewerbeeinheiten in der Gassengasse 5a erteilt. Im Mai 2017 inspizierte ein Mitarbeiter des Ministeriums für Kultur das Baugelände und erstellte einen Bericht über die Situation innerhalb des historischen Areals von Lwiw. In dem Bericht wurde festgestellt, dass das Grundstück, auf dem Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollten, im historischen Areal von Lwiw und in der Pufferzone der UNESCO liegt. Das Gebiet war von einem Zaun umgeben und es wurden umfangreiche Erdbauarbeiten durchgeführt, doch die Inspektoren des Ministeriums für Kultur durften das Gelände nicht betreten.
Insbesondere muss der Bauherr für den Beginn der Bauarbeiten im historischen Areal die Zustimmung des Ministeriums für Kultur einholen, was er jedoch versäumt hat. Nach der Inspektion erließ ein Inspektor des Ministeriums für Kultur eine Entscheidung über die umgehende Einstellung der Land- und Bauarbeiten. Der Bauherr entschied sich, die Entscheidung des Ministeriums vor Gericht anzufechten.
Im Jahr 2018 befriedigten das Bezirksverwaltungsgericht von Lwiw und das Berufungsverwaltungsgericht von Lwiw die Klage von Miroslaw Moroz, erklärten die Entscheidung des Ministeriums für Kultur für rechtswidrig und hoben sie auf. Zu dieser Zeit argumentierte das Gericht, dass das Ministerium die historischen Grenzen von Lwiw nicht offiziell genehmigt habe. Das Ministerium legte jedoch Berufung gegen diese Entscheidungen ein.
In der Klage beharrten die Vertreter des Ministeriums darauf, dass die Grenzen des historischen Areals durch einen Beschluss des Exekutivkomitees der Lwiwer Stadtrat vom 9. Dezember 2005 festgelegt wurden. Diesen Schlussfolgerungen stimmte auch der Oberste Gerichtshof zu, indem er der Klage des Ministeriums stattgab und die Aufhebung der Entscheidung von Miroslaw Moroz ablehnte. Diese Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Jedoch wurde während der Jahre des Gerichtsverfahrens das Mehrfamilienhaus in der Gassengasse 5a bereits gebaut, in Betrieb genommen und vollständig bezogen.